Text- und Data-Mining
F.A.Z.-Artikeldaten zu Forschungs- oder Trainingszwecken?
Text und Data Mining Services
Sie brauchen für Ihre Forschung F.A.Z.-Artikeldaten, um diese zu Analysezwecken computer- bzw. softwaregestützt zu untersuchen oder einen Sprachkorpus aufzubauen?
Sie möchten für eine wissenschaftliche oder kommerzielle Auswertung F.A.Z.-Webseiten crawlen und die gewonnenen Daten z.B.in eine Datenbank einspielen und mittels einer Software aufbereiten und analysieren?
Ihr Unternehmen möchte hochwertige Textdaten zu Trainingszwecken für die Produktentwicklung und Optimierung von Assistenzsystemen und KI-Anwendungen einsetzen?
Sie brauchen Statistiken zu Häufigkeiten oder Verteilungen einzelner Wörter, Wortbestandteile sowie Wortkombinationen oder andere Auswertungen? Auch komplexe und mehrfach geschachtelte Abfragen mittels boolescher Operatoren und Wildcards sind für uns kein Problem.
Gerne stellen wir Ihnen nach Bedarf die passenden Statistiken, Zeitreihen, Daten und, sofern erforderlich, Rechte zur Verfügung. Bitte schildern Sie uns dazu Ihr Anliegen so genau wie möglich. Welche Angaben wir von Ihnen benötigen, erläutern wir Ihnen hier.
Eine Übersicht von Korpora mit F.A.Z.-Inhalten und den Rechten für die wissenschaftliche Nachnutzung finden Sie unter dieser Adresse.
Bitte beachten Sie: Seit dem 07.06.2021 gilt das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes. Gemäß § 60d ist lediglich Forschenden die automatisierte Auswertung von Texten zu wissenschaftlichen Zwecken (sog. Text- und Data Mining) ohne vorherige Freigabe durch den Rechteinhaber erlaubt ist. Dies gilt jedoch nur für die nicht kommerzielle wissenschaftliche Forschung. Für die eigene wissenschaftliche Forschung können nach § 60c UrhG keine vollständigen F.A.Z.-Artikel verwendet werden.
Für die kommerzielle wissenschaftliche Forschung weisen wir darauf hin, dass sich die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH eine Nutzung ihrer Inhalte für Text und Data Mining im Sinne von Art. 4 Richtlinie (EU) 2019/790 jeweils in Verbindung mit den einzelnen Umsetzungsakten der EU- und EWR-Mitgliedsstaaten, in der Bundesrepublik Deutschland: i. V. m. § 44b UrhG, ausdrücklich vorbehält.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Verwendung von F.A.Z.-Inhalten im Rahmen Ihres Vorhabens von diesen Ausnahmen abgedeckt ist, helfen wir Ihnen gerne weiter.