
Text-Syndikation
Wenn Sie F.A.Z. Beiträge in eigenen Publikationen verwenden möchten, benötigen Sie vorab eine schriftliche Zustimmung unseres Hauses und die entsprechende Lizenz.
Wir liefern Ihnen vier gute Gründe, weshalb dieses Angebot auch für Sie von Interesse sein könnte:
- Sparen Sie Zeit und Geld für eigene Redaktionsarbeit
- Profitieren Sie von der Glaubwürdigkeit und Anerkennung
- Steigern Sie die Attraktivität Ihrer Publikationen
- Erwerben Sie Nutzungsrechte rechtssicher direkt vom Verlag
Verwendungsarten
Erwerben Sie Lizenzen für Textbeiträge aus den folgenden Publikationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung GmbH und der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH:
Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Frankfurter Allgemeine Woche, Frankfurter Allgemeine Quarterly, Metropol, FAZ.NET, FAZjob.NET, FAZschule.NET, FAZfinance.NET, F.A.Z.-Hochschulanzeiger, Neue Ärztliche, Blick durch die Wirtschaft, Neue Zeit, Frankfurter Zeitung, wir, Finance, Finance Europe, Finance EE, Der Treasurer, Der neue Kämmerer, Die Stiftung, Personalwirtschaft Verantwortung, Der neue Finanzberater, Deutsche Pensions & Investmentnachrichten.
Wir halten die passende Lizenz für vielfältige Verwendungsarten für Sie bereit.
Digitale Medien
- Webseiten
- Microsites
- Intranet
- E-Mail Newsletter
- CD-ROM
Analoge Medien
- Zeitungen/Zeitschriften
- Bücher, Schulbücher
- Firmenbroschüren
- Werbeflyer
- Print-Mailings
Kontaktdaten
- Tel. (069) 75 91 - 29 01
- Fax. (069) 75 91 - 22 78
- E-Mail: nutzungsrechte@faz.de
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Hellerhofstr. 2-4
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Information
Unser Leistungspaket umfasst:
- eine umfassende Beratung zu Ihrem Vorhaben
- den rechtssicheren Erwerb von Nutzungsrechten für Ihre Verwendungsart
- die Anfertigung und Bereitstellung einer geeigneten Dateivorlage

Anfrage
Wie Sie die Textbeiträge lizenzieren? Ganz einfach!
Kontaktieren Sie uns auf dem Weg, der Ihnen am liebsten ist: per Telefon, eMail, Fax oder Brief.
Nennen Sie uns Zweck und Ausmaß Ihres Wiederveröffentlichungsvorhabens. Wir teilen Ihnen gern mit, welche Lizenz Sie benötigen und übermitteln Ihnen nach erfolgter Bestätigung durch Sie den schriftlichen Lizenzbeleg samt Rechnung per Post.